Art des Konfidenzintervalls (Konfidenzintervall um einen  beobachteten Wert):

 

          Festlegung der Sicherheitswahrscheinlichkeit (99, 95, 90, 80 Prozent):  Die Breite des Konfidenzintervalls hängt nicht nur von der Reliabilität des Tests oder der gewählten  Methode (nach der Äquivalenz- oder Regressionshypothese)  ab, sondern auch von inhaltlichen Überlegungen. Sie soll sich an den nachteiligen Folgen orientieren, die einer Person aus einer Fehldiagnose entstehen können (Huber, 1973). Für praktische Zwecke ist häufig ein Sicherheitsbereich von 80 Prozent oder 90 Prozent ausreichend.

 

Festlegung der Art der Fragestellung (einseitig, zweiseitig): Es sollte beachtet werden, ob einseitig oder zweiseitig getestet wird. Auch von dem beobachteten Messwert selbst hängt die Breite des Vertrauensintervalls ab. Fragestellungen für einseitige Konfidenzintervalle sind z.B. „Liegt eine Hochbegabung vor?” oder „Liegt eine Lernschwäche vor?”. 

 

Literatur:

Huber, H. P. (1973). Psychometrische Einzelfalldiagnostik. Weinheim: Beltz Verlag.