Interpretationshilfe
(Kritische Differenz für den Unterschied zwischen zwei Messwerten einer
Person):
Die folgenden
Interpretationshinweise sind optional und dienen als Hilfe bzw. Vorschlag. Sie
haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Vielmehr gibt es
unterschiedliche Präferenzen, Testergebnisse mitzuteilen.
Messfehlerkritisch (Äquivalenzhypothese)
(signifikantes Ergebnis):
Fähigkeitstest
(z.B. Intelligenztest): Der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests
A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y;
Tests bzw. Untertests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von
80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] Prozent nicht
durch die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt und damit
bedeutsam.
Beispiel
Intelligenztest: Der Fähigkeitsunterschied von Herrn Meier zwischen der
verbalen und figuralen Intelligenz im I-S-T 2000 R (Amthauer, Brocke, Liepmann & Beauducel, 2001) ist mit einer
Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80 Prozent nicht durch die
unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt. Damit liegt ein
bedeutsamer Unterschied zwischen verbaler und figuraler Intelligenz vor. [oder
je nach Leistungsausprägung inhaltlich: Die verbale Intelligenz von Herrn Meier
ist damit bedeutsam höher ausgeprägt als die figurale Intelligenz].
Selbstbeschreibungsverfahren
(z.B. Persönlichkeitstest): Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der
Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: zwischen den Skalen A und B der
Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] ist mit einer
Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent
[Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch die Messgenauigkeit
beider Skalen bedingt und damit bedeutsam.
Beispiel
Persönlichkeitstest: Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung von Herrn
Meier auf den Skalen „Gewissenhaftigkeit“ und „Verträglichkeit“ des NEO-FFI (Borkenau & Ostendorf, 1993) ist mit einer
Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80 Prozent nicht durch die
unterschiedliche Messgenauigkeit beider Skalen bedingt. Damit liegt ein
bedeutsamer Unterschied zwischen den Eigenschaftsausprägungen
„Gewissenhaftigkeit“ und „Verträglichkeit“ vor [oder je nach
Eigenschaftsausprägung inhaltlich: Die Eigenschaft „Gewissenhaftigkeit“ ist
damit bei Herrn Meier bedeutsam höher ausgeprägt als die Eigenschaft
„Verträglichkeit“.].
Messfehlerkritisch
(Äquivalenzhypothese) (nicht signifikantes Ergebnis):
Fähigkeitstest
(z.B. Intelligenztest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der
Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A
[oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests
nennen] auf unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests zurückzuführen ist.
Selbstbeschreibungsverfahren
(z.B. Persönlichkeitstest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im
Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests
nennen] auf die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Skalen zurückzuführen
ist.
Valenzkritisch
(wahre Werte mithilfe der Regressionshypothese geschätzt) (signifikantes Ergebnis):
Der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A
[oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests
nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent
[Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch den unterschiedlichen
Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) beider Tests bedingt und damit
bedeutsam.
Selbstbeschreibungsverfahren
(z.B. Persönlichkeitstest): Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der
Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests
X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit
von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht
durch den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang)
beider Tests bedingt und damit bedeutsam.
Valenzkritisch (wahre Werte mithilfe
der Regressionshypothese geschätzt)
(nicht signifikantes Ergebnis):
Fähigkeitstest
(z.B. Intelligenztest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der
Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A
[oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests
nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang)
beider Tests zurückzuführen ist.
Selbstbeschreibungsverfahren
(z.B. Persönlichkeitstest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im
Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests
nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang)
beider Skalen zurückzuführen ist.
Messfehler-
und valenzkritische Analyse der Messwertdifferenz
(signifikantes Ergebnis):
Der
Unterschied im Fähigkeitstest (z.B. Intelligenztest): Der Fähigkeitsunterschied
der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den
Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] ist mit
einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent
[Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch den unterschiedlichen
Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und die unterschiedliche
Messgenauigkeit beider Tests bedingt und damit bedeutsam.
Selbstbeschreibungsverfahren
(z.B. Persönlichkeitstest): Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der
Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests
X und Y; Skalen bzw. Tests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit
von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht
durch den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und
die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt und damit bedeutsam.
Messfehler-
und valenzkritische Analyse der Messwertdifferenz (nicht
signifikantes Ergebnis):
Fähigkeitstest
(z.B. Intelligenztest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der
Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A
[oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests
nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang)
und die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests zurückzuführen ist.
Selbstbeschreibungsverfahren
(z.B. Persönlichkeitstest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf
den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] auf den
unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und die
unterschiedliche Messgenauigkeit beider Skalen zurückzuführen ist.