Interpretationshilfe (Kritische Differenz für den Unterschied zwischen zwei Messwerten einer Person):

 

Die folgenden Interpretationshinweise sind optional und dienen als Hilfe bzw. Vorschlag. Sie haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Vielmehr gibt es unterschiedliche Präferenzen, Testergebnisse mitzuteilen.  

 

         Messfehlerkritisch (Äquivalenzhypothese) (signifikantes Ergebnis):

Fähigkeitstest (z.B. Intelligenztest): Der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] Prozent nicht durch die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt und damit bedeutsam.

 

Beispiel Intelligenztest: Der Fähigkeitsunterschied von Herrn Meier zwischen der verbalen und figuralen Intelligenz im I-S-T 2000 R (Amthauer, Brocke, Liepmann & Beauducel, 2001) ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80 Prozent nicht durch die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt. Damit liegt ein bedeutsamer Unterschied zwischen verbaler und figuraler Intelligenz vor. [oder je nach Leistungsausprägung inhaltlich: Die verbale Intelligenz von Herrn Meier ist damit bedeutsam höher ausgeprägt als die figurale Intelligenz].

 

Selbstbeschreibungsverfahren (z.B. Persönlichkeitstest): Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: zwischen den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch die Messgenauigkeit beider Skalen bedingt und damit bedeutsam.

 

Beispiel Persönlichkeitstest: Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung von Herrn Meier auf den Skalen „Gewissenhaftigkeit“ und „Verträglichkeit“ des NEO-FFI (Borkenau & Ostendorf, 1993) ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80 Prozent nicht durch die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Skalen bedingt. Damit liegt ein bedeutsamer Unterschied zwischen den Eigenschaftsausprägungen „Gewissenhaftigkeit“ und „Verträglichkeit“ vor [oder je nach Eigenschaftsausprägung inhaltlich: Die Eigenschaft „Gewissenhaftigkeit“ ist damit bei Herrn Meier bedeutsam höher ausgeprägt als die Eigenschaft „Verträglichkeit“.].

 

Messfehlerkritisch (Äquivalenzhypothese) (nicht signifikantes Ergebnis):

Fähigkeitstest (z.B. Intelligenztest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] auf unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests zurückzuführen ist.

 

Selbstbeschreibungsverfahren (z.B. Persönlichkeitstest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] auf die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Skalen zurückzuführen ist.

 

Valenzkritisch (wahre Werte mithilfe der Regressionshypothese geschätzt) (signifikantes Ergebnis): Der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) beider Tests bedingt und damit bedeutsam.

 

Selbstbeschreibungsverfahren (z.B. Persönlichkeitstest): Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) beider Tests bedingt und damit bedeutsam.

 

         Valenzkritisch (wahre Werte mithilfe der Regressionshypothese geschätzt) (nicht signifikantes Ergebnis):

Fähigkeitstest (z.B. Intelligenztest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) beider Tests zurückzuführen ist.

 

Selbstbeschreibungsverfahren (z.B. Persönlichkeitstest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) beider Skalen zurückzuführen ist.

 

Messfehler- und valenzkritische Analyse der Messwertdifferenz (signifikantes Ergebnis):

Der Unterschied im Fähigkeitstest (z.B. Intelligenztest): Der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt und damit bedeutsam.

 

Selbstbeschreibungsverfahren (z.B. Persönlichkeitstest): Die unterschiedliche Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y; Skalen bzw. Tests nennen] ist mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 80, 90, 95, 99 Prozent [Sicherheitswahrscheinlichkeit wählen] nicht durch den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests bedingt und damit bedeutsam.

 

Messfehler- und valenzkritische Analyse der Messwertdifferenz (nicht signifikantes Ergebnis):

Fähigkeitstest (z.B. Intelligenztest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fähigkeitsunterschied der Person zwischen den Untertests A und B im Test A [oder: zwischen den Untertests A und B der Tests X und Y; Tests bzw. Untertests nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Tests zurückzuführen ist.

 

Selbstbeschreibungsverfahren (z.B. Persönlichkeitstest): Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigenschaftsausprägung der Person auf den Skalen A und B im Test X [oder: auf den Skalen A und B der Tests X und Y, Skalen bzw. Tests nennen] auf den unterschiedlichen Messanspruch (unterschiedlicher Zusammenhang) und die unterschiedliche Messgenauigkeit beider Skalen zurückzuführen ist.